Industrien
Betroffenene Unternehmen müssen ihre menschenrechtliche und bestimmte umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise beachten. Das heißt konkret:
Die Umsetzung der Sorgfaltspflichten bezieht sich dabei auf den eigenen Geschäftsbereich, die unmittelbare Zulieferer undmittelbare Zulieferer, wenn Hinweise auf Verstöße oder Menschenrechtsverletzungen vorliegen.
Ein richtig aufgesetztes Risikomanagementsystem in der Lieferkette ist entscheidend, um die Sorgfaltspflichten effizient zu erfüllen. Im Vordergrund steht hierbei das proaktive Risikomanagement, also eine regelmäßige Analyse sowie das Verankern und regelmäßige Überprüfen von Präventionsmaßnahmen. Hinzukommt die jährliche Berichterstattung an das Bafa.
Das Risikomanagement sollte dabei an die Vorgaben der “UN Guiding Principles on Business and Human Rights” angelehnt sein. Die Prinzipien wurden 2011 verabschiedet mit dem Ziel, Kinderarbeit, Ausbeutung und Sklaverei zu bekämpfen und mehr Verantwortung für die Einhaltung der Menschenrechte bei Unternehmen zu verankern. An diesen Vorgaben ist nicht nur das Lieferkettengesetz angelehnt, sondern alle nationalen und zukünftigen Standards im Bereich Due Diligence. Hierfür gilt es, auch Transparenz in der Vorlieferkette zu ermöglichen, zumal dort meist die größten Risiken schlummern.
sustainabill holt automatisiert Selbstauskünfte von Ihren Lieferanten ein – und das kostenlos für Ihre Lieferanten. Risiken werden direkt sichtbar und können adressiert werden.
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Kommunizieren Sie Maßnahmen und überwachen Sie den Umsetzungsstand, erhalten Sie Informationen in Echtzeit
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sustainabill dokumentiert alle Anfragen an Lieferanten und ermöglich ein qualifiziertes Reporting an das Top-Management und für internationale Berichtsstandards wie GRI.
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