EU einigt sich auf Lieferkettengesetz

Am 1. Dezember 2022 haben sich die EU-Mitgliedsstaaten auf ein EU-Lieferkettengesetz geeinigt. Diese Richtlinie ist ein wichtiger Meilenstein für den Schutz der Umwelt und der Menschenrechte innerhalb und außerhalb des europäischen Raums. Sie verpflichtet große Unternehmen, tatsächliche und potenzielle Menschenrechts- und Umweltverstöße sowohl in Bezug auf eigene Geschäftstätigkeiten als auch auf die ihrer Tochtergesellschaften und Geschäftspartner zu untersuchen.  

Die Richtlinie ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer klimaneutralen und grünen Wirtschaft, wie sie im Europäischen Green Deal und den UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung vorgesehen ist. Im Vergleich zum deutschen Gesetz ist die europäische Version an einigen Stellen noch strenger und konsequenter und sieht somit zivilrechtliche Haftungpflichten für Menschenrechtsverletzungen vor. 

Betroffene Unternehmen

Die Richtlinie richtet sich an große EU-Unternehmen und an in der EU tätige Nicht-EU-Unternehmen. Während für EU-Unternehmen die Zahl der Beschäftigten und der weltweite Nettoumsatz entscheidend sind, bezieht sich das Kriterium für Nicht-EU-Unternehmen auf den in der EU erzielten Nettoumsatz.  

Der Europäische Rat sieht eine schrittweise Einführung der neuen Regelungen vor. Beginnend mit sehr großen Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz von 300 Mio. EUR bzw. für Nicht-EU-Unternehmen mit einem in der EU erzielten Nettoumsatz von 300 Mio. EUR, drei Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie.   

Die Bedeutung der Lieferkette

Wie bereits erwähnt, werden die Unternehmen nach den neuen Vorschriften für ihre eigenen Aktivitäten, die ihrer Tochtergesellschaften und die ihrer Partner zur Verantwortung gezogen. Gemäß dem Text des europäischen Rats wird die Richtlinie die vorgelagerten und bis zu einem gewissen Grad auch die nachgelagerten Geschäftspartner eines Unternehmens erfassen. Somit bezieht sich das EU-Gesetz nun grundsätzlich auf alle Zulieferer – nicht nur auf diejenigen mit einer längerfristigen Geschäftsbeziehung, wie ursprünglich von der EU-Kommission geplant.  

Vorteile für alle Beteiligten

Die europaweite Verordnung soll allen Beteiligten Vorteile verschaffen. Die erhöhte Transparenz soll den Bürgern die Entscheidungsfindung erleichtern und ihr Vertrauen in die Unternehmen stärken. Die Unternehmen sollen von den nun einheitlichen Regeln im europäischen Raum und vom Bürokratieabbau profitieren. Die wachsende Aufmerksamkeit für den Schutz der Menschenrechte und der Umwelt sowie die stärkere Sensibilisierung der Stakeholder für Nachhaltigkeitsfragen kommt insbesondere den Entwicklungsländern zugute. 

Wie kann Sie sustainabill unterstützen?

Durch ein effizientes Monitoring der direkten Lieferanten und die weiterführende Einbindung der Vorlieferkette ermöglicht sustainabill Unternehmen und ihren Beschaffungsteams eine ganzheitliche Risikoanalyse und Monitoring in der Lieferkette. Somit sind Unternehmen, neben nationalen Richtlinien, bereits heute auf regulatorische Anforderungen wie die EU-Direktive vorbereitet.

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