Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gilt ab dem 01.01.2023
Betroffen sind zunächst deutsche Unternehmen mit mehr als 3000 Beschäftigten. Ab 2024 erweitert sich der Geltungsbereich auf Unternehmen ab 1000 Beschäftigte.
Der Anwendungsbereich erstreckt sich auf eigene Geschäftsbereiche, die unmittelbaren Zulieferer und mittelbare Zulieferer, wenn Hinweise auf Verstöße oder Menschenrechtsverletzungen vorliegen.
Über die Ergebnisse der Risikoanalyse und die umgesetzten Maßnahmen muss jährlich an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) berichtet werden
Bei Verstoß drohen Bußgelder sowie der Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen für bis zu drei Jahre.
Betroffene Unternehmen müssen ihre menschenrechtlichen und bestimmte umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise beachten. Das heißt konkret:
Ein proaktives und ganzheitliches Risikomanagementsystem in der Lieferkette ist entscheidend, um die Sorgfaltspflichten effizient zu erfüllen.
Das Risikomanagement sollte dabei an die Vorgaben der “UN Guiding Principles on Business and Human Rights” angelehnt sein. Die Prinzipien wurden 2011 verabschiedet mit dem Ziel, Kinderarbeit, Ausbeutung und Sklaverei zu bekämpfen und mehr Verantwortung für die Einhaltung der Menschenrechte bei Unternehmen zu verankern. An diesen Vorgaben ist nicht nur das Lieferkettengesetz angelehnt, sondern alle nationalen und zukünftigen Standards im Bereich Due Diligence. Hierfür gilt es, auch Transparenz in der Vorlieferkette zu ermöglichen, zumal dort meist die größten Risiken schlummern.
Die unten aufgeführten, wiederkehrenden Anforderungen sind Aufwandstreiber für den Einkauf, denn sie erfordern das Einholen und die Auswertung von Daten von den Lieferanten sowie die Berichterstattung darüber. Mit der Automatisierung der sustainabill Cloud Plattform können erhebliche Ressourcen gespart werden und eine effiziente Umsetzung gewährleistet werden.
Die sustainabill Cloud Plattform ermöglicht Ihnen eine automatisierte Abfrage risikospezifischer Informationen von Lieferanten.
Nutzen Sie unsere standardisierten Self Assessments, die auf Basis Best Practice, anerkannter Fachexpertise und internationalen Standards hochwertige Ergebnisse liefern. Einfachheit und leichte Verständlichkeit sowie unsere umfassende Knowledge Base führen zu hohen Rücklaufquoten.
Überprüfen Sie die Prozesse ihrer Lieferanten, fordern Sie Nachweise an, kommunizieren und überprüfen Sie Verbesserungsmaßnahmen.
Ihre Einkäufer haben die Fortschritte der Lieferanten jederzeit übersichtlich im Blick. Durch das automatisierte Multi-Tier-Mapping kann anlassbezogen für besonders risikorelevante Warengruppen und Rohstoffe die notwendige Transparenz über mehrere Lieferketten-Stufen hergestellt werden.
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Die Dokumentation für die Nachweispflicht übernimmt sustainabill automatisch und ermöglicht umfassende Analysen. So bietet die Plattform einen automatisierten End-to-End Prozess von der Selbstauskunft über die Umsetzung von Maßnahmen zum Reporting.
Um mehr über das LkSG und dessen Umsetzung zu erfahren, empfehlen wir Ihnen unseren Blogartikel. Wie Sie unsere Plattform nutzen können um das Sorgfaltspflichtengesetz schnell und zielgerichtet zu implementieren und wie wir hier mit unserem Partner Löning – Human Rights & Responsible Business zusammenarbeiten, erfahren Sie im Factsheet.
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