LkSG: Risikoüberwachung und Transparenz als Grundlagen

Die Einhaltung der Menschenrechte entlang der Lieferkette ist zu einer kritischen und komplexen Aufgabe für Unternehmen geworden. Mit dem Sorgfaltspflichtengesetz wird in Deutschland ein Paradigmenwechsel hin zur nachhaltigen Beschaffung eingeläutet, indem Unternehmen über ihre eigenen Aktivitäten hinaus dazu verpflichtet werden, die Einhaltung von Menschenrechten bei ihren Lieferanten zu prüfen. Um dieser Sorgfaltspflicht nachzukommen, benötigen Unternehmen Transparenz in ihren Lieferketten und Mechanismen zur Risikoüberwachung.

Nach jahrelanger Debatte steht es nun fest: Das Lieferkettengesetz (LkSG) kommt! Ab dem 1.1.2023 sind Unternehmen mit Sitz in Deutschland und mit mehr als 3.000 Beschäftigten verpflichtet, menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten nachzukommen.

Insgesamt betrifft das Gesetz mit der Erweiterung ab dem 1.1.2024 auf 1.000 Arbeitnehmer:innen, nach Angaben von Destatis 2.891 Unternehmen, jedoch zeigte das NAP-Monitoring 2020 neben den Defiziten auch, dass bereits 13-17% der Unternehmen die Voraussetzungen und damit die 5 Kernanforderungen der Sorgfaltspflicht erfüllen. Nach Angaben der Bundesregierung wird pauschalisiert geschätzt, dass 2.255 Unternehmen den Anforderungen neu nachkommen müssen.

Für wen gelten die Regelungen?

Ab 1.1.2023 gilt das Gesetz zunächst für Unternehmen mit mehr als 3000 in Deutschland Beschäftigten. Ab 2024 gilt es auch für Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten (inklusive Leihmitarbeitende ab einer bestimmten Einsatzdauer und ins Ausland entsandte Beschäftigte). Die Sorgfaltspflicht gilt auch für unselbstständige Niederlassungen ausländischer Unternehmen in Deutschland, wenn diese die Beschäftigtenzahl überschreiten. Auf europäischer Ebene steht ebenfalls ein Gesetz zur Diskussion, das im Entwurf wesentlich strenger ist und Unternehmen bereits ab 250 Beschäftigten adressieren könnte. Die Bundesregierung plant basierend auf den Entwicklungen auf EU-Ebene eine Evaluierung des deutschen Gesetzes im Jahr 2024 und gegebenenfalls Anpassungen des deutschen Gesetzes in der Zukunft. 

Lieferkettengesetz: Teil eines großen Puzzles

Das deutsche Sorgfaltspflichtengesetz ist nur ein Beitrag in der sich entwickelnden regulatorischen Landschaft in europäischen Ländern sowie auf europäischer Ebene mit dem Green Deal und den damit verbundenen Regulierungen und Maßnahmen für eine nachhaltige EU-​Wirtschaft. Was sich jedoch in diesen Entwicklungen deutlich zeigt, ist ein Paradigmenwechsel, der über die eigenen Unternehmensaktivitäten hinaus, die Lieferketten der Unternehmen in den Fokus nimmt. Ein wichtiger Schritt, wenn man bedenkt, dass branchenabhängig bis zu 90 Prozent der Umweltauswirkungen eines Unternehmens in der Lieferkette (adelphi Umweltatlas 2017) liegen und im Verhältnis nur 6 Prozent der Beschäftigten der 50 weltweit größten Konzerne in einem direkten Beschäftigungsverhältnis stehen, während 94 Prozent in deren Lieferketten arbeiten (IGB-Frontlines-Bericht 2016). 

Doch nicht nur regulatorisch wächst der Druck auf Unternehmen, Nachhaltigkeitsthemen wie CO2-Reduktion und Einhaltung von Menschenrechten in ihren Lieferketten voranzutreiben. Laut einer Studie von PwC (PwCs Global Consumer Insights Survey 2019) beeinflussen Nachhaltigkeitsaspekte das Einkaufsverhalten von Konsumenten immer stärker, während gleichzeitig Startups mit nachhaltigen Produkten in die Märkte vordringen. Finanzinstitutionen und Investoren weltweit haben die Nachhaltigkeit im Unternehmen und in der Lieferkette in den Fokus genommen und treiben ESG-Anforderungen mit enormer Geschwindigkeit voran. Es ist nicht mehr die Frage, ob sich Unternehmen in ihren Lieferketten mit Themen wie Menschenrechten und Umweltschutz beschäftigen müssen, sondern wann sie damit beginnen, um den Anschluss im Markt, ihre Reputation und ihre Zukunftsfähigkeit nicht zu verlieren.

„Für den wirtschaftlichen Fortbestand von Unternehmen ist es essentiell, dass sie das Thema der Verantwortung gegenüber der Gesellschaft stärker in den Fokus nehmen. […] Ein Unternehmen, das die sozialen Fragen nicht beantworten kann, wird es wirtschaftlich in Zukunft schwer haben.“ Markus Löning, Löning Business & Human Rights (im Interview mit der Berliner Zeitung, 11.06.2021.)

Robuster Ansatz, ausgerichtet an internationalen Standards

Die Umsetzung der Sorgfaltspflichten bezieht sich auch im neuen Gesetz auf verschiedene Ebenen: 

  • eigener Geschäftsbereich des Unternehmens,
  • unmittelbare Zulieferer und
  • mittelbare Zulieferer (bei Verstößen/Menschenrechtsverletzungen).

Jedoch zeigen die Entwicklungen auch, dass Unternehmen einen robusten Ansatz für den Umgang mit menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht und Umweltschutz in ihren Lieferketten benötigen, der im Einklang mit den Leitprinzipien der Vereinten Nationen (UN Guiding Principles / UNGPs) steht. Unternehmen, die jetzt damit beginnen, langfristig ausgerichtete, ganzheitliche Managementsysteme für ihre Lieferkettenrisiken und ihre nachhaltige Beschaffung zu implementieren, können nicht nur die Compliance mit aktuellen, sondern auch mit zukünftigen regulatorischen Anforderungen sicherstellen, und somit schon jetzt Zeit und Ressourcen einsparen.

Die Leitprinzipien der Vereinten Nationen mit dem Ziel „Schutz, Achtung und Abhilfe“ sind die Grundlage für das NAP-Monitoring der Bundesregierung und basieren auf drei Säulen:

  • staatliche Pflicht zum Schutz der Menschenrechte,
  • unternehmerische Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte und
  • Zugang zu Abhilfe für Betroffene von Menschenrechtsverstößen.

Die Leitprinzipien bieten Unternehmen eine Orientierungshilfe zu ihren menschenrechtlichen Verpflichtungen.

Transparenz als Grundvoraussetzung

Der Umsetzungsschwerpunkt des Lieferkettengesetzes liegt übergeordnet auf dem Risikomanagement menschenrechtlicher und umweltbezogener Themen, das im eigenen Unternehmen in „allen maßgeblichen Geschäftsprozessen“ und in der Lieferkette durch angemessene Maßnahmen zu verankern ist. 

„Unternehmen benötigen einen robusten risikobasierten Ansatz, der den Kontext des Gesetzes beachtet, entsprechend der VN Leitprinzipien umgesetzt werden kann und gleichzeitig die Kollaboration mit Lieferanten fördert.“ Klaus Wiesen, sustainabill 

Die Risikoanalyse bezieht sich laut Sorgfaltspflichtengesetz zunächst vorrangig auf den eigenen Geschäftsbereich sowie die unmittelbaren Zulieferer. Mit einem effizienten Monitoring der direkten Lieferanten bietet sustainabill Unternehmen einen umfassenden Überblick zu möglichen Risiken. Durch vorgefertigte und standardisierte Assessments auf der sustainabill Plattform erhalten Unternehmen eine spezifische Risikobewertung jedes einzelnen Lieferanten. Alternativ können Unternehmen auch eigene Fragebögen versenden. Um einen Schritt weiter in der Risikoanalyse zu gehen, lassen sich weiterführende Daten und Dokumente, wie. z.B. Zertifikate, von Lieferanten mit besonderen Risiken oder bei konkreten Hinweisen auf Verletzungen von Menschenrechten anfragen.

sustainabill cloud plattform

Jedoch müssen auch mittelbare Zulieferer aktiv in das Risikomanagement eingebunden werden, wenn das Unternehmen “substantiierte Kenntnis über eine mögliche Verletzung (…) einer Pflicht” erlangt (§ 9, Abs. 3). Als tatsächliche Anhaltspunkte hierfür nennt der Gesetzgeber beispielsweise die Zugehörigkeit zu einer Branche mit besonderen menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken, aber auch Berichte über eine schlechte Menschenrechtslage in einer bestimmten Produktionsregion. Auch frühere Vorfälle beim Lieferanten können ein Indikator dafür sein, dass für den mittelbaren Lieferant eine Risikoanalyse, Präventionsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Risikominderung aufgesetzt werden müssen. Um eine tatsächliche Transparenz über die Lieferkette zu erhalten und Menschenrechte über Tier-1 hinaus zu sichern oder auch CO2-Ziele zu erreichen, ist die Einbindung der Vorlieferkette existentiell – für Unternehmen intern jedoch eine große Herausforderung. Insbesondere auf den Einkauf, als Schnittstelle zwischen internen Prozessen und der Zusammenarbeit mit Lieferanten, kommen hier neue oder zumindest erweiterte Aufgaben zu.

“Der Einkauf hat – als Schnittstelle zwischen dem eigenen Geschäftsbereich und dem des Zulieferers – eine entscheidende Rolle bei der Vermeidung oder Minimierung menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken. Die Festlegung von Lieferzeiten, von Einkaufspreisen oder die Dauer von Vertragsbeziehungen können einen maßgeblichen Einfluss darauf haben, ob ein menschenrechtliches Risiko bei einem Zulieferer vermieden oder möglicherweise verstärkt wird. Deshalb ist die Entwicklung und Implementierung von Beschaffungsstrategien und Einkaufspraktiken im Einklang mit der Grundsatzerklärung und der darin enthaltenen Menschenrechtsstrategie von besonderer Bedeutung.” Gesetzesentwurf Sorgfaltspflichtengesetz

Wie sustainabill Ihr Unternehmen bei der Erfüllung der Sorgfaltspflichten unterstützt
Kernelemente der Sorgfaltspflichten

Durch ein effizientes Monitoring der direkten Lieferanten und die weiterführende Einbindung der Vorlieferkette ermöglicht es sustainabill Unternehmen und ihren Beschaffungsteams über die aktuellen regulatorischen Vorgaben hinaus zu gehen und eine ganzheitliche Risikoanalyse und Monitoring in der Lieferkette umzusetzen. So sind Unternehmen auf zukünftige neue regulatorische Anforderungen seitens der EU vorbereitet. Unterstützt werden die Unternehmen durch einen Full-Service-basierten Ansatz, mit dem sustainabill den Aufwand in der Datenerfassung- und -analyse, und im kontinuierlichen Monitoring der Lieferkette für den Einkauf reduziert und einen effizienten Datenexport für die Berichterstattung bereitstellt, den Aufwand für Lieferanten minimiert und gleichzeitig die Kollaboration zwischen Einkauf und Zulieferer fördert. 

Kontaktieren Sie unsere Experten, um mehr darüber zu erfahren, wie Sie unsere Plattform nutzen können, um transparente und nachhaltige Lieferketten zu erreichen.

Newsletter

Sign up to receive our newest insights and stay up to date regarding the following topics:

  • Supply chain related transparency and sustainability news

  • Upcoming events where you can meet sustainabill
  • Latest platform features and developments
Formular überspringen
Die E-Mail-Adresse sollte ein ‘@’-Zeichen und eine gültige Domain mit einem Punkt enthalten.
Formular übersprungen

Our partners

We collaborate for your success