Die Einhaltung der Menschenrechte entlang der Lieferkette ist zu einer kritischen und komplexen Aufgabe für Unternehmen geworden. Mit dem Sorgfaltspflichtengesetz wird in Deutschland ein Paradigmenwechsel hin zur nachhaltigen Beschaffung eingeläutet, indem Unternehmen über ihre eigenen Aktivitäten hinaus dazu verpflichtet werden, die Einhaltung von Menschenrechten bei ihren Lieferanten zu prüfen. Um dieser Sorgfaltspflicht nachzukommen, benötigen Unternehmen Transparenz in ihren Lieferketten und Mechanismen zur Risikoüberwachung.
Nach jahrelanger Debatte steht es nun fest: Das Lieferkettengesetz (LkSG) kommt! Ab dem 1.1.2023 sind Unternehmen mit Sitz in Deutschland und mit mehr als 3.000 Beschäftigten verpflichtet, menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten nachzukommen.
Insgesamt betrifft das Gesetz mit der Erweiterung ab dem 1.1.2024 auf 1.000 Arbeitnehmer:innen, nach Angaben von Destatis 2.891 Unternehmen, jedoch zeigte das NAP-Monitoring 2020 neben den Defiziten auch, dass bereits 13-17% der Unternehmen die Voraussetzungen und damit die 5 Kernanforderungen der Sorgfaltspflicht erfüllen. Nach Angaben der Bundesregierung wird pauschalisiert geschätzt, dass 2.255 Unternehmen den Anforderungen neu nachkommen müssen.