LkSG Risikoanalyse: Was sagt die Handreichung des BAFA?

„Risiken ermitteln, gewichten und priorisieren – Handreichung zur Umsetzung einer Risikoanalyse nach den Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes“, so lautet der Titel der sehnlichst erwarteten Handreichung, die das Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im August veröffentlichte (hier herunterladen).   

Im Fokus der Handreichung steht die Risikoanalyse der menschenrechtlichen und umweltbezogen Risiken im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette.  

Abstrakte, konkrete und anlassbezogene Risikoanalyse

Nach dem LkSG müssen Unternehmen nach § 4 LkSG ein angemessenes und wirksames Risikomanagement einrichten, um menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder Verletzungen zu erkennen. Diese Risikoanalyse ist jährlich bzw. anlassbezogen durchzuführen (§ 5 LkSG Abs. 4).  

In Bezug auf die regelmäßige Risikoanalyse führt das BAFA eine wichtige Unterscheidung ein:  

Die abstrakte Risikoanalyse

Hier wird aufgrund vorhandener Stammdaten, Einkaufsvolumen und ggf. unter Einbezug von Risikodaten eine erste Priorisierung vorgenommen. Diese Risikoanalyse reicht allerdings alleine nicht aus, sondern ist durch die konkrete Risikoanalyse zu plausibilisieren.  

Die konkrete Risikoanalyse

Hier werden die Ergebnisse der abstrakten Risikoanalyse plausibilisiert. Hierbei spielt der spezifische Kontext, das heißt auch individuelle Primärinformationen über die Lieferanten, eine wichtige Rolle. Risiken sollen gewichtet und priorisiert werden und so das Gefahrenpotenzial eingeschätzt werden. Hierbei spielen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere der Verletzung eine wichtige Rolle. 

Die anlassbezogene Risikoanalyse

Des Weiteren ist anlassbezogen eine Risikoanalyse durchzuführen. Dies gilt entweder bei Veränderung der Geschäftstätigkeit oder bei substituierter Kenntnis von Verletzungen einer menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Pflicht bei einem oder mehreren mittelbaren Zulieferern.  

Darüber hinaus enthält die Handreichung hilfreiche Informationen zu den Daten, die zur Beschaffungsstruktur erfasst werden sollten sowie im Anhang II einen Überblick über Umsetzungshilfen (Berichte und Leitfäden) für die Ermittlung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken.  

Wie unterstützt sustainabill die verschiedenen Risikoanalysen?

Sowohl für die abstrakte als auch für die konkrete Risikoanalyse sind eine Vielzahl von Daten effizient einzuholen und auszuwerten. Unsere Cloud Plattform unterstützt hier optimal.  

Abstrakte Risikoanalyse: Wesentliche länderbasierte Risikoindizes sind in sustainabill integriert und können mittels einer Heat Map übersichtlich ausgewertet werden. So können Sie ihre Lieferantendaten zielgerichtet ergänzen.  

Konkrete Risikoanalyse: Hier unterstützten wir im Kern, indem Sie Lieferanten mit abstrakten Risiken ganz einfach in die Überprüfung geben können, und mittels Selbstauskünften und Nachweisen eine Aussage zu den getroffenen Maßnahmen zur Risikominimierung erhalten. Die kritischen Lieferanten lassen sich dann anhand der geographischen Lage der Betriebsstätten und den verbundenen Länderrisiken und der Beschäftigtenzahl noch weiter priorisieren. 

Anlassbezogene Risikoanalyse: Unser Lieferketten-Mapping ermöglicht die schnelle Überprüfung von Risiken bei substantiierter Kenntnis von Verstößen bei mittelbaren Zulieferern. Ergänzen Sie ihre Risikoanalyse zudem jederzeit für neue Geschäftsbereiche, in dem Sie neuen Lieferanten auf die Plattform einladen.  

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