Was bringt die neue CSR-Berichtspflicht (CSRD)?

Welche Anforderungen kommen auf Unternehmen im Rahmen der neuen CSR-Berichtspflicht zu? Was bedeuten die neuen GRI Universal Standards?

Die Anforderungen und der Anspruch an Nachhaltigkeitsberichterstattung steigen. Durch die neue Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) werden deutlich mehr Unternehmen als zuvor zusätzlich zum Lagebericht einen umfassenden Nachhaltigkeitsbericht erstellen müssen. Gleichzeitig werden Berichterstattungsstandards weiterentwickelt und die diversen Standards und Richtlinien zunehmend miteinander verzahnt.

Dabei kommt der Lieferkette, sowie den entlang dieser entstehenden Scope 3 Emissionen, eine wichtige Bedeutung zu, da Verletzungen von Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsstandards häufig in Drittstaaten und durch Vertragspartner von berichtspflichtigen Unternehmen stattfinden.

Wir fassen in diesem Artikel die wesentlichen Neuerungen und Anforderungen zusammen.

Was ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)?

Vor knapp einem Jahr hat die EU-Kommission mit der CSRD ihren Vorschlag für eine Überarbeitung der EU-Richtlinie zur nichtfinanziellen Unternehmensberichterstattung vorgestellt. Sie soll die bisher geltende Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (Non-Financial Reporting Directive, NFRD) ersetzen.

Hier sind aus unserer Sicht fünf Schwerpunkte und Neuerungen der CSRD, die klare Auswirkungen auf die Anforderungen an Nachhaltigkeit in der Lieferkette haben:

  • Mehr Unternehmen sind betroffen: Die Berichtspflicht wird auf alle in der EU ansässigen Großunternehmen und alle in der EU an der Börse gelisteten Unternehmen jeglicher Größe ausgeweitet. Damit sind EU-weit viermal mehr Unternehmen betroffen als bei der NFRD. Damit steigt auch die Notwendigkeit, robuste Prozesse für Nachhaltigkeit in der Beschaffung zu etablieren.
  • Wesentlichkeitsbegriff ist präziser: Negative Auswirkungen der Geschäftstätigkeiten auf Umwelt und Gesellschaft müssen verstärkt berichtet werden. Hier wird die hohe Relevanz der Lieferkette deutlich: alle Wertschöpfungsstufen müssen betrachtet werden – unabhängig vom unmittelbaren finanziellen Risiko.
  • Inhaltliche Anforderungen sind ausgeweitet: Konformität mit dem 1,5°-Ziel und der Sorgfaltspflicht sowie Maßnahmen zur Abwendung (potenzieller) negativer Auswirkungen entlang der Wertschöpfungskette sind hier Beispiele.
  • Integration in Geschäftsberichterstattung und Implementierung einer Prüfpflicht: Damit steigen auch die Anforderungen an die Vollständigkeit und Validität der von Lieferanten erfassten Daten.

Welche Unternehmen sind von der CSRD betroffen?

Die Berichtspflicht gilt für kapitalmarktorientierte Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden drei Merkmale erfüllen:

  • >200 Mitarbeiter:innen
  • >20 Mio Euro Bilanzsumme
  • <40 Mio Euro Umsatz

Die CSRD gilt auch für Unternehmen aus Nicht-EU-Staaten mit Tochterunternehmen in der EU sowie für nicht in der EU niedergelassene Unternehmen, die an regulierten Märkten innerhalb der EU notiert sind. Die CSRD-Berichtspflicht tritt ab 01.01.2024 in Kraft und gilt damit schon für das kommende Geschäftsjahr mit Beginn ab dem 01.01.2023.

Eine Ausweitung der Berichtspflicht auf weitere Unternehmen, auch auf kapitalmarktorientierte klein- und mittelständische Unternehmen (KMU), zu einem späteren Zeitpunkt ist geplant.

Welche Entwicklungen gibt es im Bereich der Nachhaltigkeitsberichtsstandards?

Die aktuelle Fassung der CSRD enthält noch keine ausführlichen Vorgaben zu den vorgeschriebenen Berichtsinhalten. Klar ist, dass die drei Bereiche der ESG-Berichterstattung abgedeckt werden müssen: Umwelt (Environmental), Soziales (Social) und Governance. Derzeit werden von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) ausführliche Berichtsstandards ausgearbeitet. Dabei werden bestehende internationale Standards wie die der Global Reporting Initiative (GRI), des Sustainability Accounting Standards Board (SASB) und des Carbon Disclosure Project (CDP) berücksichtigt. Das Greenhouse Gas Protocol ist Bestandteil dieser Standards und wird daher auch in die Anforderungen der EFRAG Eingang finden. Die EFRAG plant, die Berichtsstandards im Oktober 2022 zu veröffentlichen und mit anderen derzeit ausgearbeiteten Offenlegungsverordnungen wie der EU-Taxonomie in Einklang zu bringen.

Gleichzeitig hat auch Ende 2021 der wichtigste Reporting-Standard, die Berichtsstandards der GRI, die neuen GRI Universal Standards festgelegt. Diese sollen Unternehmen eine konsistente und vergleichbare Berichterstattung ermöglichen und bestmöglich auf neue regulatorische Anforderungen wie eben die CSRD vorbereiten. Internationale Instrumente wie die „UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte“, die „OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen“ oder den „ILO Arbeits- und Sozialstandards“ werden noch stärker reflektiert.

Darüber hinaus plant die IFRS-Foundation, die international Standards für die Rechnungslegung setzt, eine Berichterstattung über den Unternehmenswert. Eine Arbeitsgruppe wurde Anfang 2021 gegründet, um die Konvergenz bei den globalen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards zu beschleunigen. Im November 2021 wurde die Gründung des „International Sustainability Standards Board“ angekündigt. Die IFRS Foundation und GRI unterzeichneten kürzlich eine Kooperationsvereinbarung. Erste Entwürfe zur Berichterstattung über klima- und nachhaltigkeitsrelevante Finanzinformation wurden am 31.03.2022 veröffentlicht.

Wie unterstützt sustainabill bei der Erfüllung der CSRD und der Berichterstattungsstandard?

Die Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette und der Einbezug von Scope 3 Emissionen in die Erreichung von Klimazielen rücken in Regulierung und Standards immer mehr in den Fokus. Unternehmen sind gefordert – nach dem Wesentlichkeitsprinzip – robuste Primärdaten von den Lieferanten zu erfassen, um Risiken zu bestimmen und zu mitigieren, als auch Emissionen in der Lieferkette zu reduzieren.

Die sustainabill Cloud Plattform bietet Ihnen eine zukunftssichere End-to-End-Lösung, um über Kollaboration mit den Lieferanten ein robustes und effizientes Nachhaltigkeitsmanagement in der Lieferkette aufzubauen:

  • Automatisierte Qualifizierung Ihrer Lieferanten und Überwachung von Maßnahmen
  • Rechtliche Nachhaltigkeitsanforderungen effizient umsetzen
  • Zielgerichtetes Reporting für Top-Management und externe Kommunikation bspw. zu GRI 308 (Lieferanten, die auf Umweltkriterien überprüft wurden) und GRI 414 (Lieferanten, die auf Sozialkriterien überprüft wurden)
  • Proaktives Risikomanagement zur Steigerung der Resilienz über alle Lieferkettenstufen

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