• Drei Pioniere im Bereich Nachhaltigkeitsmanagement bündeln ihre Kräfte, um die Nachhaltige Transformation des Mittelstands zu beschleunigen und langfristigen Geschäftserfolg zu ermöglichen.
  • Mit über 2.500 Nachhaltigkeits- und Berichtsprojekten, über 200 Kunden  sowie jahrzehntelanger Erfahrung entsteht durch den Zusammenschluss das führende integrierte Software- und Beratungsunternehmen für Sustainability Management und Reporting.
  • Die massiven regulatorischen ESG-Herausforderungen, allen voran durch die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) und das LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz), löst das neu formierte Unternehmen für seine Kunden mit etablierter Software und Services aus einer Hand.

München/Hamburg/Köln, 1. Juni 2023 – VERSO, sustainabill und die Silvester Group verkünden heute ihren strategischen Zusammenschluss. VERSO ist einer der erfahrensten deutschen Anbieter von Software und Services für ESG-Management, die sustainabill Cloud-Plattform steigert die Transparenz und Nachhaltigkeit der Lieferketten, während die Silvester Group Kunden in der Unternehmens-, ESG- sowie Finanzstrategie, -kommunikation und -berichterstattung begleitet und berät. Gemeinsam stellen sie nun als führender europäischer Anbieter für Sustainability Management und Reporting eine ganzheitliche Lösung ‘Made in Germany’ bereit.

v.l.n.r. und oben nach unten: Klaus Wiesen (Co-Founder sustainabill), Florian Holl (Co-Founder & CEO VERSO), Nuvia Maslo (CCO VERSO), Christoph Wiesen (Co-Founder sustainabill), Andreas Maslo (CEO des neu formierten Unternehmens & Co-Founder & CEO von VERSO), Christina Rahtgens (Managing Partner Silvester), Alexander Penitsch (COO VERSO), Thilo Tern (Co-CEO des neu formierten Unternehmens & Managing Partner Silvester)

Die Allianz der drei Pioniere im Bereich Corporate Sustainability hat das Ziel, die Nachhaltige Transformation des Mittelstands zu beschleunigen. Mit Sustainability-Software, Reporting und Consulting bieten sie eine umfassende Lösung, die Nachhaltigkeitsthemen von der Lieferkette bis zum Geschäftsbericht aus einer Hand abdeckt. Das hilft Unternehmen dabei, Datensilos zwischen Nachhaltigkeits- und Finanzabteilungen, den Bereichen Logistik und Einkauf sowie externen Lieferanten entlang der Lieferkette aufzubrechen. Daneben unterstützt das neu formierte Unternehmen mithilfe von Software und Kompetenz bei der Klimabilanzierung sowie Klimastrategie.

Von der ganzheitlichen Lösung für alle regulatorischen Herausforderungen und Reporting-Pflichten im Nachhaltigkeitsbereich profitieren bereits heute über 200 aktive Kunden.

Das neu formierte Unternehmen unterstützt den Mittelstand bei zunehmend komplexer ESG-Compliance

Vor allem mittelständische Unternehmen stehen vor vielfältigen Compliance- und Kommunikations-Herausforderungen im Bereich Nachhaltigkeit. Dazu gehört die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), mit deren Inkrafttreten über 15.000 deutsche Unternehmen die Wirkung von Nachhaltigkeitsaspekten auf ihr wirtschaftliches Handeln sowie ihren eigenen Einfluss auf Umwelt und Gesellschaft offenlegen müssen. Auch das bereits wirksame Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet ab 2024 alle Unternehmen, die mehr als 1.000 Mitarbeitende haben, zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten an eigenen Standorten und in der Lieferkette. Daneben führen die Nachhaltigkeitsanforderungen von Seiten der Kapitalgeber zu zusätzlicher Komplexität im Rahmen der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR).

“Nachhaltigkeit wird immer komplexer und unser neu formiertes Unternehmen ist die Antwort darauf. Wir bündeln umfassende Nachhaltigkeitsexpertise mit führender Technologie. Gefragt sind nicht nur vollständige Nachhaltigkeitsberichte, sondern auch die seriöse Klimabilanzierung sowie ganzheitliche Nachhaltigkeitsstrategien. Durch den Zusammenschluss decken wir alle Bereiche vollumfänglich ab und werden zum führenden europäischen Anbieter für Sustainability-Software, Reporting und Consulting. Gemeinsam mit unserem Partner-Ökosystem werden wir die Nachhaltige Transformation der Wirtschaft massiv beschleunigen”, so Andreas Maslo, Mitgründer von VERSO und CEO des neu formierten Unternehmens.

“Uns vereint ein gemeinsames Ziel: der nachhaltige Erfolg unserer Kunden. Und dies eben nicht nur trotz, sondern wegen der steigenden Nachhaltigkeitsanforderungen. Deshalb begleiten wir die Entwicklung der nachhaltigen Unternehmensstrategie und kommunizieren zu Status und Erfolgsentwicklung der ESG- und Finanzperformance, aktiv und zielgruppenorientiert in Geschäfts- und  Nachhaltigkeitsberichten”, so Thilo Tern, Geschäftsführer der Silvester Group und Co-CEO des neu formierten Unternehmens. “Mit der CSRD ist gesetzt, dass Nachhaltigkeits- und Finanzbericht in Zukunft zusammenwachsen. Wir freuen uns sehr, dass wir im neu formierten Unternehmen dieses Zusammenwachsen noch stärker und mit integrierter Software begleiten können!”

“Die nachhaltige Lieferkette ist ein unersetzlicher Baustein in der Nachhaltigkeitsausrichtung von Unternehmen. Ab sofort können wir ein ganzheitliches Angebot liefern, mit dem alle ESG-Anforderungen jetzt und in Zukunft erfüllt werden können. Dabei ermöglichen wir vollumfängliche Konformität mit regulatorischen Herausforderungen wie dem Lieferkettengesetz, der CSRD oder der Corporate Sustainability Due Diligence Directive . Wir setzen auf Transparenz, denn das erlaubt dem Management, Fortschritte zu messen und Maßnahmen zielgerichtet zu steuern”, erklärt Klaus Wiesen, Mitgründer von sustainabill.

Die Kundenportfolios umfassen Unternehmen wie Zeitfracht, die Fonds Finanz Maklerservice GmbH oder Lohmann & Rauscher (VERSO), Riese & Müller, Rational AG, Eat Happy Group (sustainabill) sowie Jungheinrich, Hapag-Lloyd oder die BECKERS Group (Silvester Group). Das neu formierte Remote-First-Unternehmen hat Standorte in München, Hamburg und Köln. Strategischer Partner ist das deutsche Beteiligungshaus NORD Holding mit Sitz in Hannover, welches die Unternehmen beim Zusammenschluss seit November 2022 begleitet. Mit ihrer über 50-jährigen Geschichte und einem verwalteten Vermögen von € 3,2 Mrd. gehört die NORD Holding zu den führenden Kapitalpartnern in Deutschland. Die Management-Teams gestalten operativ sowie als Mitgesellschafter die neue Allianz.

Über VERSO

VERSO unterstützt mittelständische Unternehmen mit seiner Software (SaaS)-Lösung sowie Services für Nachhaltigkeitsmanagement ganzheitlich bei ihrer Nachhaltigen Transformation. Beratung und Fortbildung im Bereich ESG-Berichterstattung, -management und Klimabilanzierung machen VERSO zum umfassenden Partner für Corporate Sustainability und ESG. Nachhaltigkeitsverantwortliche professionalisieren und digitalisieren mit VERSO ihr Sustainability-Management oder bringen noch mehr Effizienz in ihre bestehenden Prozesse, allen voran die CSR-Berichterstattung. Darüber hinaus unterstützt VERSO sie auf ihrem Weg zum klimafreundlichen Unternehmen. VERSO wurde 2010 von Andreas Maslo und Florian Holl in Süddeutschland gegründet. Die VERSO GmbH mit Sitz in München wird von den beiden Gründern gemeinsam mit Nuvia Maslo und Alexander Penitsch geführt.

Über sustainabill

sustainabill bietet mit der sustainabill Cloud Plattform eine umfassende Lösung für das Management von Nachhaltigkeit und ESG-Risiken in der Lieferkette. Das Unternehmen wurde 2017 ausgehend von Forschungsarbeiten am renommierten Wuppertal Institut, einer der weltweit führenden Think Tanks für Nachhaltigkeit, gegründet. Geführt wurde das Unternehmen von Christoph Wiesen und Klaus Wiesen, die auch Mitgründer des Unternehmens sind.

Über die Silvester Group

Die Silvester Group ist das führende Unternehmen für integrierte Stakeholder Relations in Deutschland. Gegründet im Jahr 1986 ist sie Pionier der Geschäfts- und Nachhaltigkeitsberichterstattung mit einer Projekterfahrung aus mehr als 2.150 Kundenprojekten für Unternehmen aller Branchen. Die Silvester Group bietet Unternehmens-, ESG- und Finanzkommunikation ganzheitlich aus einer Hand: Strategie, Beratung, Research und Redaktion. Design, Marke und Image. Investor Relations (IR), Public Relations (PR) & Corporate Social Responsibility (CSR). Online, Offline, Social Media, Digital & Film. Die geschäftsführenden Managing Partners sind Christina Rahtgens und Thilo Tern.

Pressekontakt

Nuvia Maslo
CCO/CMO VERSO GmbH
E-Mail: presse@verso.de

LkSG rechtssicher umsetzen – Learnings für den Mittelstand

Webinar_25.04.23

Seit dem 01.01.2023 gilt das Lieferkettengesetz (LkSG) für Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitenden. Ab 2024 tritt das LkSG auch für Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitenden in Kraft. Auch kleinere Unternehmen und solche, die rein rechtlich gesehen nicht unter das LkSG fallen, müssen sich zunehmend mit den Anforderungen des LkSGs auseinandersetzen, um Kundenerwartungen zu erfüllen. Die Einhaltung des Gesetzes überwacht das BAFA, das mittlerweile eine Vielzahl an Handreichungen und Informationen veröffentlicht hat – eine Handreichung für kleine, kleinere und mittelständische Unternehmen ist in Planung.

Gerade mittelständischen und kleineren Unternehmen fällt es aufgrund begrenzter Ressourcen schwer, diese Informationsvielfalt zu durchdringen und den daraus richtigen Ansatz für das eigene Unternehmen abzuleiten.

Im Webinar mit Klaus Wiesen, CEO von sustainabill, und unserem Rechtspartner, Dr. Martin Rothermel von Taylor Wessing zeigen wir Ihnen, wie sich die Anforderungen des BAFA pragmatisch und entsprechend der rechtlichen Vorgaben für Ihr Unternehmen umsetzen lassen. Dabei sollen besonders auch kleinere und nicht-LkSG-pflichtige Unternehmen wichtige Handlungsempfehlungen erhalten im Hinblick auf die Erstellung und Bereitstellung sinnvoller Dokumente (z.B. Code of Conduct) sowie hinsichtlich der Umsetzung von LkSG-Pflichten (Risikomanagement, Risikoanalyse, Abhilfe- und Präventionsmaßnahmen, Beschwerdeverfahren, Dokumentation und Berichterstattung) erhalten.

Referenten: Klaus Wiesen, Dr. Martin Rothermel

In diesem Webinar erfahren Sie:

  • Was die Learnings aus der BAFA Handreichung zur Angemessenheit sind

  • Was Sie für eine BAFA-konforme Berichterstattung beachten müssen

  • Wie ein ganzheitlicher und effizienter Ansatz für die Risikoanalyse aussieht

  • Wie Sie Präventionsmaßnahmen etablieren und Abhilfemaßnahmen auf den Weg bringen

  • Wie mittelständische und kleinere Unternehmen das LkSG zusammen mit sustainabill effizient und zukunftssicher umsetzen

Die E-Mail-Adresse sollte ein ‘@’-Zeichen und eine gültige Domain mit einem Punkt enthalten.

Seit der Gründung von Schwalbe 1922 steht das familiengeführte Unternehmen für Innovation, Qualität und Verantwortung. Im Interview mit Felix Jahn, Leiter der Nachhaltigkeitsabteilung bei Schwalbe, erfahren wir, was die ökologische und soziale Verantwortung bei Schwalbe ausmacht und wie sustainabill Schwalbe unterstützt, um nachhaltigere Lieferketten zu erreichen.

7 Fragen an Felix Jahn, Leiter der Nachhaltigkeitsabteilung bei Schwalbe

1. Was zeichnet Verantwortung bei Schwalbe aus?

Unsere Vision ist es, voranzugehen in der Entwicklung umweltfreundlicher Produkte. Wir leisten Pionierarbeit durch Innovationen in der Kreislaufwirtschaft und übernehmen Verantwortung für die nächsten Generationen. So nehmen wir beispielsweise unsere gebrauchten Produkte über den Fachhandel zurück und verwerten diese wieder in der Produktion von neuen Schläuchen und Reifen. Den ersten Reifen, der unter anderem aus dem Rezyklat des Reifenrecycling-Prozesses produziert wird, werden wir dieses Jahr auf der Eurobike vorstellen.

2. Wie würdest du eure Mission beschreiben, wenn es um das Thema Verantwortung geht?

Wir versuchen, das Thema Verantwortung ganzheitlich anzugehen, deswegen haben wir vier Handlungsfelder für uns definiert: Einmal das Handlungsfeld Produkt – darunter fallen umweltfreundliche Produkte, aber eben auch unsere Kreislaufsysteme. Wir haben das Handlungsfeld Unternehmen; dazu gehört z.B. unser Cradle-to-Cradle Gebäude hier, genauso wie die Förderung unserer Mitarbeitenden oder unser Mobilitätskonzept. Wir haben ein weiteres wichtiges Handlungsfeld – das soziale Engagement. Als familiengeführtes Unternehmen sind wir stark hier in unserer Region verwurzelt, schauen aber auch über den Tellerrand hinaus, da unsere Lieferkette global ist. Und daher ist unser viertes Handlungsfeld eben jene Lieferkette. Da sind wir sehr stolz auf unser Fair Rubber Projekt.

3. Welche nächsten Handlungsfelder habt ihr bei Schwalbe im Bereich Nachhaltigkeit definiert?

Die nächsten Jahre werden für uns davon geprägt sein, die Emissionen hier vor Ort, aber auch besonders in unserer globalen Lieferkette stark zu reduzieren. Gleichzeitig versuchen wir, unsere Recyclingsysteme europaweit anbieten zu können und den Einsatz von erneuerbaren und recycelten Materialien kontinuierlich zu erhöhen. Und natürlich möchten wir Transparenz in unserer Lieferkette schaffen.

4. Die Lieferkette ist Teil der 4 Säulen der Verantwortung bei Schwalbe. Was bedeutet Verantwortung mit Blick auf eure Lieferkette?

Wir arbeiten an einer transparenten und nachvollziehbaren Lieferkette, um unsere Stakeholder zu schützen und unseren hohen Standards gerecht zu werden. Wir haben einen strengen Verhaltenskodex, um Menschenrechte, Arbeits- und Umweltschutz zu gewährleisten. Wir suchen aktiv den Dialog mit unseren Stakeholdern, mit den Partnern in unserer Lieferkette, um zu wissen, was wo geschieht. Ein gutes Beispiel hier ist unser Engagement mit dem Fair Rubber e.V. – das ist der Fairtrade-Verein für Naturkautschuk. Durch die Zusammenarbeit konnten wir in einen engen Austausch mit den Kleinbauern von Naturkautschuk treten, um so ihre Arbeits- und Lebensbedingungen Stück für Stück zu verbessern.

Außerdem sind wir sehr stolz darauf, dass wir seit 50 Jahren mit unserem Produktionspartner, Hung A aus Korea, zusammenarbeiten. Wir produzieren in Indonesien und Vietnam und sind genauestens informiert über die Situation vor Ort und kennen alle Prozesse. Um dieses Selbstverständnis auf unsere Vorlieferanten zu übertragen, arbeiten wir mit sustainabill zusammen.

5. Wie seid ihr auf sustainabill aufmerksam geworden und wieso habt ihr euch für die sustainabill Cloud Plattform entschieden? 

Wir haben bereits vor zwei Jahren über einen Kunden Kontakt mit sustainabill aufgenommen und konnten die Plattform so sehr gut kennenlernen. In der Zwischenzeit hat sich sustainabill als der Branchenstandard in der Fahrradindustrie etabliert. Deswegen war es für uns ganz klar, wenn wir mit Thema Verantwortung in der Lieferkette wirklich loslegen, dann wird sustainabill unser Partner sein.

6. Wie bewertet ihr die sustainabill Cloud Plattform und welche Funktionen findet ihr besonders nützlich?

Durch sustainabill reduzieren wir unseren Arbeitsaufwand enorm, weil die manuelle Dokumentation zum größten Teil wegfällt. Und das hilft uns in der Digitalisierung unserer Green KPIs. Die Plattform ist sehr leicht zu verstehen und intuitiv zu bedienen. Vor allem die Visualisierung der Lieferkette hilft uns, ein Verständnis für unsere Partner aufzubauen. Mit sustainabill können wir Daten einfach erfassen und auswerten und noch schneller exportieren. Außerdem ist der sustainabill Support jederzeit für uns da und kann uns unterstützen.

Spannend zu erwähnen ist noch, dass wir als Nutzer der sustainabill Cloud Plattform im Grunde eine Doppelrolle beziehen. Wir sind sowohl registrierter Lieferant auf der Plattform als auch Kunde von sustainabill. Anders gesagt: Wir bedienen unsere Kunden auf der Plattform mit unseren Unternehmensdaten und fragen gleichzeitig Unternehmensdaten unserer Lieferanten über die Plattform an, damit wir Einsicht in unsere Lieferkette erhalten.

7. Was plant ihr im Bereich Verantwortung für die Zukunft und welche Rolle spielt dabei die Lieferkette?

Wir erheben und reduzieren unsere Emissionen bereits hier vor Ort, wissen aber sehr wohl, dass der Großteil unserer Emissionen in der Lieferkette entsteht. Deswegen möchten wir in Zukunft noch enger mit unseren Lieferanten zusammenarbeiten, um voranzukommen, gemeinsam Verantwortung zu übernehmen und unsere Ziele zu erreichen.

In Hinblick auf unsere Lieferkette heißt das auch, dass wir nach der Erhebung unserer Tier-1 Lieferanten auf die relevanten Vorlieferanten eingehen möchten.

Wir gehen Verantwortung ganzheitlich an. Das startet am Beginn der Lieferkette, über die Produktion und Nutzung bis über den Lebenszyklus des Produkts hinaus – so schließt sich der Kreis.

Sie haben weitere Fragen zur Zusammenarbeit zwischen Schwalbe und sustainabill oder möchten erfahren, wie sustainabill auch Ihr Unternehmen beim Thema nachhaltige Lieferketten unterstützen kann? Sprechen Sie uns an.

LkSG für den Mittelstand – Beschwerdeverfahren einfach umsetzen

LkSG-fuer-den-Mittelstand-Beschwerdeverfahren

Derzeit beschäftigen sich viele Mittelständler mit der Umsetzung des Lieferkettengesetzes. Ein wichtiges Element des Gesetzes ist das Beschwerdeverfahren. Hierzu hat das BAFA im November 2022 eine umfassende Handreichung veröffentlicht. In diesem Webinar erläutern Dr. Thomas Altenbach, Geschäftsführer von LegalTegrity, und Klaus Wiesen, Geschäftsführer von sustainabill, wie Sie mit dem digitalen Hinweisgebersystem von LegalTegrity und der sustainabill Cloud Plattform das Beschwerdeverfahren effizient und BAFA-konform umsetzen können.


Referenten: Klaus Wiesen, Dr. Thomas Altenbach

In diesem Webinar erfahren Sie:

  • Wie Sie ein Beschwerdeverfahren im Sinne der Sorgfaltspflichten des LkSG erfolgreich implementieren

  • Wie Sie Hinweisen auf Verstöße effizient nachgehen

  • Wie Sie Maßnahmen umsetzen können

Die E-Mail-Adresse sollte ein ‘@’-Zeichen und eine gültige Domain mit einem Punkt enthalten.

Dr. Thomas Altenbach ist Gründer und CEO der LegalTegrity GmbH – der digitalen Hinweisgeberlösung für kleine und mittelständische Unternehmen der EU. Als Anwalt in internationalen Konzernen und Berater mittelständischer Unternehmen wurde Thomas Altenbach zu einem gefragten Compliance-Spezialisten. In zahlreichen Unternehmen konnte er miterleben, welche Vorteile die Einführung einer digitalen Hinweisgeberplattform für die Erhöhung der Transparenz und Senkung von Verstößen brachte. Bei LegalTegrity vereint ihn und sein Team das gemeinsame Ziel, Kunden mit einem einfachen, zuverlässigen und 100% sicheren System auszustatten, mit dem sie die EU-Auflagen erfüllen, Strafen vermeiden und die Compliance in ihren Unternehmen erhöhen.

Im Interview erklärt Dr. Thomas Altenbach, was Sie jetzt über das LkSG-konforme Beschwerdeverfahren wissen müssen und wie Sie die Anforderungen Software-gestützt umsetzen können.

5 Fragen an Dr. Thomas Altenbach, Founder und CEO von LegalTegrity

1. Was versteht das BAFA unter Beschwerdeverfahren als Teil der Sorgfaltspflichten?

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) regelt in seinen §§ 8 und 9 die Pflicht von Unternehmen, Maßnahmen zu ergreifen, die Menschenrechtsverletzungen oder den Eintritt von Umweltgefährdungen vermeiden. Eine dieser Maßnahmen ist das Beschwerdeverfahren entlang der gesamten Lieferkette. Dies gilt seit dem 1.1.2023 für alle Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitenden in Deutschland.

Personen entlang der Lieferkette sollen durch das Beschwerdeverfahren des Unternehmens in der Lage sein, zu melden, wenn ein Schaden für Mensch oder Umwelt entstanden ist oder zu entstehen droht. Damit hat das Unternehmen die Verpflichtung, die Verstöße zu beenden oder zu minimieren.

2. Welche Anforderungen stellt das BAFA an ein Beschwerdeverfahren?

Das BAFA hat die Anforderungen in einer Handreichung sehr detailliert geregelt.

Der Adressatenkreis des Beschwerdeverfahrens sind alle internen (im Unternehmen) und externen (in dessen Lieferkette) Personen, die eine Beschwerde einreichen könnten. Das schließt auch Menschen ein, die nicht direkt betroffen sind, aber beispielsweise von den Verstößen erfahren.

Der Zugang zum Beschwerdeverfahren soll so einfach wie möglich für die möglichen Meldenden sein. Potenzielle Zugangsbarrieren sind im Vorhinein zu identifizieren und beim Design des Verfahrens zu berücksichtigen. Beispiel „Sprachbarriere“: eine Maßnahme zur Reduktion von Barrieren ist das Anbieten des Verfahrens in der jeweiligen Landessprache. Eine wichtige vertrauenssteigernde Maßnahme ist die Möglichkeit, Beschwerden anonym abzugeben.

Unternehmen sollen gemäß ihren Risiken im Zusammenhang mit Menschenrechten und Umweltgefahren einen angemessenen Aufwand beim Einrichten des Beschwerdeverfahrens betreiben.

Weiterhin benötigt das Unternehmen eine Verfahrensordnung für das Beschwerdemanagement (gem. § 8 Abs. 2 LkSG), die ebenfalls zielgruppengerecht gestaltet werden soll. Inhaltlich sollen sich dort Informationen zur Zugänglichkeit, zu den Arten der Beschwerden, dem Verfahrensprozess, der potenziellen Streitbeilegung, aber auch zu den verantwortlichen Ansprechpartner*innen sowie den Schutzmaßnahmen vor Repressalien finden.

Die im Unternehmen verantwortlichen Personen für das Beschwerdeverfahren müssen unabhängig sein und unparteiisch agieren können. Weiterhin sollten sie angemessen geschult sein.

Der BAFA-Leitfaden stellt spezifische Anforderungen an den Ablauf des Beschwerdeverfahrens.

  1. Information an die Beschwerdeführenden über Eingang, nächste Schritte und Schutzrechte
  2. Prüfung der Beschwerde (fällt sie in den Anwendungsbereich des Verfahrens?)
    a. Wenn ja: Austausch / Rückfragen zum Sachverhalt, Abhilfevorschlag und Wiedergutmachung, Umsetzung der Maßnahmen
    b. Wenn nein: Mitteilung über Gründe der Ablehnung
  3. Jährliche Prüfung und Anpassung der Wirksamkeit des Beschwerdeverfahrens

3. Zusätzlich zum LkSG ist auch die Whistleblower-Richtlinie in Kraft getreten. Wie unterscheiden sich beide? Wo gibt es Synergien?

Bei der Whistleblower-Richtlinie handelt es sich um eine EU-Richtlinie zum besseren Schutz von hinweisgebenden Personen. Damit möchte die EU Personen, die ihr Unternehmen über interne Gesetzesverstöße informieren, vor persönlichen Nachteilen (sog. Repressalien) schützen. Der Unterschied zum Lieferkettengesetz: die Richtlinie muss noch in deutsches Recht „übersetzt“ werden. Das Hinweisgeberschutzgesetz (kurz: „HinSchG“) wird noch in der ersten Jahreshälfte 2023 in Kraft treten.

Das LkSG und das HinSchG unterscheiden sich im Anwendungsbereich: das LkSG fokussiert sich auf Meldungen im Bereich der Menschenrechte und Umweltgefährdungen; das HinSchG umfasst Meldungen über Verstöße, die straf- oder bußgeldbewehrt sind, sowie Verstöße im Bereich Umweltschutz, Geldwäsche oder Produktsicherheit. U.a. unterscheidet sich das Gesetz auch darin vom LkSG, dass anonyme Meldungen ermöglicht werden müssen (wenn auch mit einer Umsetzungsfrist bis 2025).

Das HinSchG verpflichtet 3 Monate nach Verabschiedung alle Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden zur Einführung eines HinSchG-konformen Meldekanals. Kleine Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitenden haben bis zum Dezember 2023 Zeit für die Umsetzung. Das LkSG verpflichtet ab nächstem Jahr (Januar 2024) auch alle Unternehmen mit mehr 1.000 Mitarbeitenden. Besonders spannend ist hierbei die mittelbare Wirkung auch auf Unternehmen unterhalb dieser Grenze. Als Zulieferer bekommen sie diese Verpflichtungen häufig einfach „weitergereicht“.

4. Wie stellen Sie sicher, dass das Beschwerdemanagement effektiv von den Betroffenen genutzt werden kann?

Ein interner Meldekanal ist nur dann erfolgreich, wenn er auch genutzt wird. Das ist entlang der gesamten Lieferkette aufgrund der unterschiedlichsten Zielgruppen eine besondere Herausforderung. Zielgruppenübergreifend ist die bereits oben erwähnte Anonymität äußerst relevant – sie schafft Vertrauen und wird vom BAFA explizit empfohlen. Die personenbezogenen Daten müssen geschützt und die beschwerdeführende Person vertraulich behandelt werden. Ihr dürfen wegen der Beschwerde keinerlei Benachteiligung oder Bestrafung widerfahren.

Außerdem sollte jedes Unternehmen die verschiedenen Zielgruppen bei der Konzeption des Beschwerdeverfahrens entsprechend analysieren und deren Bedürfnisse in die Gestaltung einbeziehen. Es ist empfehlenswert, unterschiedliche Kanäle zum Einreichen von Beschwerden zur Verfügung zu stellen: online, telefonisch oder über lokale Kontakte.

5. Wie funktioniert das digitale Hinweisgebersystem von LegalTegrity konkret? Wie greift es mit der sustainabill Cloud Plattform zusammen? 

Das digitale Hinweisgeber- und Beschwerdesystem von LegalTegrity ist eine sogenannte Plug-und-Play-Software, da sie keinerlei IT-Implementierung bedarf. Das ist auch für das Zurverfügungstellen ausschlaggebend: das Online-Tool funktioniert browserbasiert und kann von überall zu jeder Zeit per Link oder QR-Code-Scan zur Abgabe von Beschwerden genutzt werden. Nach Abgabe einer Meldung kann auch die Rücksprache zum Sachverhalt über die Software erfolgen, da es sich hier um einen von zwei Seiten zugänglichen Briefkasten handelt. Beide Seiten können miteinander in Echtzeit über Chat kommunizieren. Die Anonymität der meldenden Person bleibt dabei die ganze Zeit gewahrt.

Für die Risikoanalyse nach LkSG sind die Informationen aus dem Beschwerdeverfahren von wesentlicher Bedeutung. Diese Informationen, die über LegalTegrity in das Unternehmen gelangen, können dann als negative Informationen über einen Lieferanten in der Lieferkette in sustainabill verarbeitet werden. Beim nächsten Risk Assessment sind damit für das einzelne Unternehmen die Ergebnisse deutlich spezifischer und verbessert.

Sie haben weitere Fragen oder möchten mehr über die Zusammenarbeit von LegalTegrity und sustainabill erfahren? Sprechen Sie uns an.

Miriam arbeitet seit Februar 2021 bei sustainabill. Davor war sie als Beraterin mit den Schwerpunkten Nachhaltigkeitsmanagement und Business Development bei PwC tätig. An ihrem Job bei sustainabill gefällt ihr besonders der Kontakt zu den Kunden und das Gefühl, mit jedem Projekt die Welt ein bisschen besser zu machen.

Im Interview verrät uns Miriam, wie ihre Arbeit bei sustainabill aussieht, wie sie Kunden bei der Umsetzung des Lieferkettengesetzes hilft und welches Kundenfeedback sie besonders freut.

5 Fragen an Miriam Gogel zu ihrer Arbeit als Head of Customer Success bei sustainabill

1. Miriam, welche Aufgaben übernimmst du als Head of Customer Success bei sustainabill?

Ich betreue unsere Kunden und begleite sie auf dem Weg, Nachhaltigkeitsanforderungen in der Lieferkette umzusetzen. Das betrifft zurzeit überwiegend die Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG).

Außerdem übernehme ich das Onboarding neuer Kunden. Dabei unterstütze ich die Vorbereitung, d.h. den Scope der Lieferanten und der Befragung festzulegen und auch die Kommunikation an die Lieferanten zu gestalten. Uns ist es sehr wichtig, unsere Kunden optimal aufzugleisen, ihnen eine Einführung in die Funktionen zu geben und das erste Einladen von Lieferanten zu begleiten. Für die letztliche Nutzung der Plattform brauchen sie mich normalerweise nicht, da sie so intuitiv ist.

2. Welche Kunden nutzen derzeit sustainabill? Geht es dabei primär um die Umsetzung des Lieferkettengesetzes oder gibt es auch andere Anforderungen?

Gerade gewinnen wir viele Kunden aus dem Mittelstand. Für viele Kunden ist das Lieferkettengesetz der Anstoß, eine Software-Lösung für die Lieferkette einzuführen. Der Blick unserer Kunden geht aber darüber hinaus – die große Mehrheit sucht eine Lösung, mit der sich auch alle zukünftigen ESG-Anforderungen abdecken lassen.

Die Kunden schätzen die umfassenden Funktionen unserer Plattform und die einfache Umsetzung. Wir bieten einen End2End-Prozess, der die abstrakte und konkrete Risikoanalyse, die Festlegung und Nachverfolgung von Präventions- und Abhilfemaßnahmen, sowie die Dokumentations- und Berichtspflichten abdeckt. Darüber hinaus erlaubt unsere Lösung echte Transparenz auch in tiefere Lieferkettenstufen, d.h erweitert auf die Vorlieferkette.

Häufig haben Kunden aus dem Mittelstand noch keine Lösungen im Einsatz und sie können auch Synergien mit anderen Anforderungen über sustainabill realisieren: Emissionsziele, Umsetzung von Nachhaltigkeitsberichtsanforderungen wie aus der CSRD, Code of Conduct unterzeichnen lassen, Abfrage von Zertifikaten aus dem Qualitätsmanagement sowie anderer Compliance-Anforderungen wie bspw. REACH und RoHS. Letztendlich werden die Anforderungen im Kontext nachhaltige Beschaffung immer weiter steigen. Mit sustainabill haben die Kunden eine Lösung, um all dies abzudecken. Für diese Kunden ist auch entscheidender Faktor, dass Lieferanten die Plattform kostenfrei nutzen können.

3. Welche Ressourcen werden bei den Kunden benötigt, um das Thema Nachhaltigkeit in der Lieferkette mit sustainabill anzugehen?

Die User der Plattform machen sich mit den Anwendungen vertraut, was aufgrund des guten UX-Designs sehr gut funktioniert und auch im Rahmen des Onboardings von uns begleitet wird. Wichtig ist eine gute Vorbereitung, bevor die Plattform überhaupt zum Einsatz kommt, insbesondere eine gute Kommunikation an die Lieferanten, damit diese wissen, was auf sie zukommt und warum. Hier können Barrieren und Ängste einfach abgebaut werden. Wichtig ist es, den Kollaborationsaspekt zu betonen: mit dem Assessment ist ein Status Quo ermittelt, der Handlungsoptionen aufzeigt und so eine effektive Verbesserung des Assessment-Ergebnisses ermöglicht. Es geht nicht darum, Lieferanten direkt abzuwerten und negative Konsequenzen folgen zu lassen. So ist auch das Gesetz ausgelegt. Sanktionen sollen immer das letzte Mittel sein.

4. Welches Kundenfeedback freut dich besonders?  

„Huch, das ging aber schnell. Das habe ich nicht erwartet.“ Dies ist häufig die Reaktion, wenn die Lieferanten auf die Plattform eingeladen werden und zum Ausfüllen von Self-Assessments aufgefordert werden. Das ist unkompliziert und in drei Klicks erledigt. „Die Plattform ist wirklich einfach zu nutzen. Die Nutzeroberfläche ist intuitiv.“ Wir wollen als SaaS-Lösung unseren Kunden die Prozesse erleichtern und einfach sowie pragmatisch umsetzbar machen. Wenn noch keine Prozesse für das Risikomanagement von Lieferanten nach ESG-Kriterien etabliert sind, scheint vielen Kunden die Umsetzung des LkSG als unverhältnismäßig hohe Bürde. Ich freue mich, dass wir hier Abhilfe schaffen können und den Kunden den Rücken freihalten, damit sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: mit den relevanten Lieferanten ins Gespräch gehen und sinnvolle Maßnahmen etablieren. So wird das Gesetz auch wirksam und kann für tatsächliche Verbesserungen in der Lieferkette sorgen.

5. Was machst du, wenn du nicht für sustainabill Kunden betreust?   

Ich fahre viel Fahrrad, kutschiere damit „auf dem Land“ meine Kinder durch die Gegend und setze mich dafür ein, dass es bessere Mobilitätsoptionen gibt. Denn nicht nur in der teilweise entfernten Lieferkette können wir viel erreichen in Bezug auf Menschenrechte und Emissionsreduktion; auch hier vor Ort können wir die Auswirkungen auf das Klima reduzieren.

Sie haben weitere Fragen an Miriam oder wollen mehr über sustainabill erfahren? Sprechen Sie uns an.

In Teil 2 von unserem LkSG Kompass zeigen wir Ihnen, wie Sie nach dem Risiko Check mit wenigen Klicks Informationen zu konkreten Risiken von Ihren Lieferanten einholen können.​

Dieser Schritt entspricht der konkreten Risikoanalyse, wenn man nach der BAFA-Handreichung zur Risikoanylse geht. ​
Dabei werden die Ergebnisse der abstrakten Risikoanalyse, die Sie im Zuge des Risiko Checks erhalten haben, untermauert. Risiken sollen gewichtet und priorisiert werden, um das Gefahrenpotenzial Ihrer Lieferanten einschätzen zu können.

Konkrete Risikoanalyse

Ganz einfach Informationen für tausende Lieferanten einholen

Es benötigt lediglich drei Schritte, um für Ihre Lieferanten konkrete Risiken zu identifizieren:

1. Lieferanten-Kontakte hochladen

Lieferanten können bei Integration über unserer Schnittstelle automatisch mit Ihrem Beschaffungssystem synchronisiert oder über unser Datentemplate hochgeladen werden. Erforderlich ist lediglich Name des Lieferanten und Ansprechpartners sowie eine Mailadresse.

2. Themen auswählen

Wählen Sie die Themen aus, für die Informationen eingeholt werden sollen. Dies können neben den LkSG-relevanten Themen auch weitere ESG-Themen wie Klimaschutz oder Produkt-Compliance-Informationen sein.​

3. Anfrage versenden

Wählen Sie eine Deadline aus und versenden Sie die Anfrage. Die Plattform ermittelt automatisch, falls Sie Lieferanten in der Vergangenheit bereits eingeladen haben sollten, sodass Sie keine Einladungen doppelt versenden können. Die Lieferanten können ihre bestehenden Daten mit einem Klick teilen, sollten sie bereits ein Profil auf der sustainabill Plattform erstellt haben.​ Dies ist bei über 50.000 Lieferanten bereits der Fall.

Übrigens: Es besteht die Möglichkeit, direkt eine automatische Folgeanfrage einzustellen, etwa, dass Ihre Lieferanten einen Verhaltenskodex akzeptieren, Ihre Standorte offenlegen oder individuelle Fragebögen beantworten müssen.​

Ihre Anfragen jederzeit im Blick behalten

Ihre Lieferanten erhalten automatisch Erinnerungen und Sie sehen jederzeit in Echtzeit, wie die Antwort-Rate Ihrer Lieferanten ist. Über unser Dashboard können Sie direkt nach Versenden der Anfragen die Risiken für Ihre Lieferanten einsehen. Sobald ein Lieferant Informationen bereitstellt, präzisiert sich der Risiko-Score des Lieferanten.​​

Möchten Sie unsere sustainabill Cloud Plattform einmal live erleben? Vereinbaren Sie jetzt Ihren Termin für eine kostenlose Demo.​

Heute starten wir mit dem ersten Teil von unserem LkSG Kompass – unsere Navigationshilfe für die Umsetzung des Lieferkettengesetzes. In unserem ersten Beitrag zeigen wir Ihnen, wie einfach Sie mit sustainabill effiziente Prozesse zur Umsetzung des LkSG aufsetzen können.

Los geht’s mit der Risikoanalyse. Hier verlang das das BAFA im ersten Schritt, Lieferanten mit potenziell hohen Risiken (abstrakte Risiken) zu identifizieren. Unser Risiko Check ermöglicht das – voll automatisiert und geprüft durch unsere Experten.

Abstrakte Risikoanalyse mit unserem Risiko Check

So nutzen Sie den Risiko Check in der sustainabill Cloud Plattform

Unser Risiko Check ermöglicht es Ihnen festzustellen, welche Ihrer Lieferanten gemäß dem Lieferkettengesetz befragt werden sollen.

  • Risiko Check im Menü auswählen​
  • Daten-Template herunterladen und mit Lieferanten-Stammdaten (Name, Sitzland, Warengruppen) befüllen, soweit die Daten bei Ihnen im System verfügbar sind​
  • Template hochladen

Damit haben Sie Ihren Teil der Arbeit schon erfüllt. Wir informieren Sie via E-Mail, sobald der Risiko Check abgeschlossen wurde. 

Identifizieren Sie ganz einfach Ihre Hochrisiko-Lieferanten

Schon gewusst? Für den Risiko Check setzen wir auf einen automatisierten Abgleich mit über 15 Risiko-Indizes. Der Check deckt alle 10 menschenrechtlichen und 3 umweltbezogenen Risiken des LkSG ab. Außerdem schließt er das Know-How unserer Expert:innen zu Ihren spezifischen Warengruppen mit ein. Basierend auf dem Ergebnis des Risiko Checks können Sie dann mit wenigen Klicks Ihre Risiko-Lieferanten zur sustainabill Plattform einladen.​

Haben Sie schon einen Plan für Ihre Risikoanalyse oder können wir Ihnen dabei noch unter die Arme greifen? Lassen Sie uns doch einmal dazu sprechen.

Zum 1. Januar 2023 ist das viel diskutierte Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes für Unternehmen in Kraft getreten. Betroffene Unternehmen müssen daher spätestens jetzt mit der Umsetzung starten. Neben der Klärung einiger grundlegender Fragen, um sich auf das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) einzustellen, gilt es über wichtige Neuerungen informiert zu bleiben. Wir haben die neuesten Informationen zum Gesetz zusammengefasst.

Wichtige Fristen für die Einhaltung des Gesetzes

Bis wann müssen die Sorgfaltspflichten erfüllt sein?

Unternehmen, die seit dem 1. Januar 2023 unter das Lieferkettengesetz fallen, müssen noch nicht alle Sorgfaltspflichten vollumfänglich erfüllt haben. Allein die Zuständigkeit für die Überwachung des Risikomanagements muss bereits festgelegt und der Beschwerdemechanismus eingerichtet sein. Alle übrigen Pflichten sind erst im Verlauf des ersten Prüfjahres umzusetzen. Hat ihr Unternehmen weniger als 3.000 unter mehr als 1.000 Mitarbeitende an deutschen Standorten, fällt es erst ab 1. Januar 2024 unter das Gesetz.

Berichtspflicht

Für alle Berichte, die zwischen 1. Januar 2023 und 1. Juni 2024 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einzureichen und auf der Internetseite der Unternehmen zu veröffentlichen sind, gilt Folgendes: Das BAFA wird erst zum Stichtag 1. Juni 2024 das Vorliegen der Berichte beim BAFA sowie deren Veröffentlichungen nachprüfen.

Weitere Informationen und die FAQs finden Sie hier.  

Handreichung des BAFA zur „Angemessenheit“ erschienen

Wie ist der Begriff „Angemessenheit“ auszulegen?

Zudem hat das BAFA das vom Lieferkettengesetz vorgegebene Prinzip der Angemessenheit im Zuge einer neuen Handreichung näher erläutert. Demnach sind Unternehmen grundsätzlich dazu verpflichtet, Sorgfaltspflichten innerhalb ihrer Lieferketten in (für sie) angemessener Weise zu beachten, um menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken vorzubeugen, sie zu minimieren oder zu beenden. Damit wird das Ziel verfolgt, jedem Unternehmen den notwendigen Ermessens- und Handlungsspielraum für das Wie in Bezug auf die Umsetzung der Sorgfaltspflichten zu ermöglichen.

Unternehmen müssen laut LkSG nicht garantieren, dass ihre gesamte Lieferkette völlig frei von Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden sind. Vielmehr müssen Sie sicherstellen, dass sie die nach ihrer individuellen Geschäftstätigkeit angemessenen Maßnahmen ergreifen, um mögliche Risiken zu erkennen und anzugehen. Die Sorgfaltspflichten des LkSG begründen somit eine Bemühungspflicht für Unternehmen. Sollte es jedoch zu einem Verstoß im inländischen Geschäftsbereich kommen, ist unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Hier reicht die Bemühungspflicht allein nicht aus.

Wonach richtet sich die Einschätzung der Angemessenheit?

Gemäß LkSG § 3 Abs. 2 richtet sich die Angemessenheit eines Handelns, das den Sorgfaltspflichten entspricht nach folgenden Kriterien:

  1. Art und Umfang der Geschäftstätigkeit des Unternehmens,
  2. dem Einflussvermögen des Unternehmens auf den unmittelbaren Verursacher eines menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risikos oder der Verletzung einer menschenrechtsbezogenen oder einer umweltbezogenen Pflicht,
  3. der typischerweise zu erwartenden Schwere der Verletzung, der Umkehrbarkeit der Verletzung und der Wahrscheinlichkeit der Verletzung einer menschenrechtsbezogenen oder einer umweltbezogenen Pflicht sowie
  4. nach der Art des Verursachungsbeitrages des Unternehmens zu dem menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiko oder zu der Verletzung einer menschenrechtsbezogenen oder einer umweltbezogenen Pflicht.

Für diese Kriterien der Angemessenheit gibt es keine festgeschriebene Reihenfolge. Vielmehr müssen Unternehmen gemessen an ihren individuellen Risiken und Verletzungen fortlaufend entscheiden, wie und welcher Reihenfolge sie diese angehen. Dabei steht das Prinzip der Angemessenheit eng mit dem der Wirksamkeit in Verbindung. Demnach dürfen Unternehmen nur aus wirksamen Maßnahmen eine angemessene Auswahl treffen.

Wonach richtet sich die Einschätzung des Anfälligkeitsrisikos?

Grundsätzlich gilt: Je anfälliger die Geschäftstätigkeit bzw. die Lieferkettenstruktur eines Unternehmens für menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken ist, desto größere Anstrengungen können diesem Unternehmen zur Verhinderung, Beendigung oder Minimierung dieser Verletzungen zugemutet werden. Dabei gelten die im Folgenden beispielhaft genannten Faktoren zur Einschätzung des jeweiligen Anfälligkeitsrisikos: 

  • Tätigkeit in oder Beschaffung aus Risko behafteten Ländern 
  • Tätigkeit in oder Zugehörigkeit zu einem Risiko behafteten Sektor
  • Kontakt mit Konfliktrohstoffen
  • Einsatz gefährlicher Maschinen und/oder Chemikalien
  • Hoher Anteil an geringqualifizierter, manueller Arbeit 

Was ist bei der Risikoanalyse zu beachten?

Zusätzlich sind Unternehmen zu einer angemessenen Risikoanalyse verpflichtet. In diesem Fall steuern die Kriterien der Angemessenheit die unterschiedliche Intensität der Ermittlungsbemühungen. Auch hier lässt sich verallgemeinert sagen, dass bei hochrisikobehafteten Zulieferern eine entsprechend intensivere Risikoermittlung stattzufinden hat. Dabei ist es selbstverständlich unzulässig, die Risikoanalyse lediglich auf Akteure zu beschränken, auf die direktes Einflussvermögen besteht. Mehr zur Risikoanalyse erfahren Sie in unserem Praxisleitfaden LkSG Compliance: Risikoanalyse mit sustainabill.

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Zum neuen Jahr müssen sich Unternehmen gleich mit mehreren Anforderungen auseinandersetzen. Neben dem Inkrafttreten des Lieferkettengesetzes startet gleichzeitig die Vorbereitung auf die ab 2024 geltende CSRD. Klaus Wiesen, unser CEO, beantwortet in diesem Interview relevante Fragen zum Thema Herausforderungen und Lösungen für mehr Nachhaltigkeit in Lieferketten, zur Rolle der Lieferkette für die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen und wie die sustainabill Cloud Plattform bei der Umsetzung von Nachhaltigkeitsanforderungen und gesetzlichen Vorgaben wie dem LkSG oder der CSRD jetzt und in Zukunft unterstützt. 

7 Fragen an Klaus Wiesen zu Herausforderungen und Chancen im Bereich der Lieferkette

1. Warum ist die Lieferkette so wichtig, um Klima und Menschenrechte zu schützen?

Mehr als 80 Prozent der CO2-Emissionen in der Wertschöpfungskette stammen im Schnitt aus der Lieferkette. Auch in Bezug auf die Einhaltung von Menschenrechten und den Schutz der Biodiversität spielt die Lieferkette eine Schlüsselrolle. Nachhaltige Unternehmen und nachhaltige Produkte sind nur mit einer nachhaltigen Lieferkette möglich – was die Lieferkette zu einem entscheidenden Faktor für die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen macht.

2. Welche Pflichten stehen Unternehmen hinsichtlich ihrer Lieferketten jetzt und zukünftig bevor?

Die Pflichten sind umfassend. Regulatorisch hat sich gerade in den letzten drei Monaten sehr viel getan. So müssen Unternehmen mit der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) umfangreich über ihr Nachhaltigkeitsengagement berichten, wobei die Lieferkette einen wichtigen Bestandteil für das Reporting darstellt. Zudem haben sich die Mitgliedsstaaten auf das EU-Lieferkettengesetz (European Directive on Corporate Sustainability Due Diligence) geeinigt und das EU-Gesetz zum Stopp von Entwaldung wurde verabschiedet. Nicht zuletzt ist zum 1.1.2023 das deutsche Lieferkettengesetz, das „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz” (LkSG) in Kraft getreten. Das alles sorgt dafür, dass eine Beschaffung für Unternehmen zur Pflicht wird, die Klimaneutralität, Umweltschutz und die Einhaltung von Menschenrechten umfassend berücksichtigt.

Die größte Herausforderung, um die kommenden Pflichten zu erfüllen, besteht für Unternehmen darin, dass sich eine Lieferkette nicht im Handumdrehen nachhaltig gestaltet lässt. Der Wandel zur nachhaltigen Lieferkette benötigt Zeit. Dementsprechend lässt sich eine nachhaltige Beschaffung nicht in einem einmaligen Projekt erreichen, sondern der Weg dorthin erfordert neue Strukturen im Unternehmen und bindet kontinuierlich Ressourcen. Wichtig ist, dass Unternehmen früh genug damit anfangen. Aufgrund der aktuellen Krisen erfolgt aber häufig das Gegenteil: Das Thema Nachhaltigkeit wird so lange wie möglich nach hinten geschoben. Das wird Unternehmen später auf die Füße fallen.

3. Was sind die wichtigsten Schritte, um eine nachhaltige Beschaffung zu erreichen und welche Abteilungen sollten involviert sein?

Rein organisatorisch sollte der Einkauf immer mit einer zentralen Funktion eingebunden sein, zumal der Einkauf typischerweise den intensivsten Kontakt zu den Lieferanten pflegt. Daher gilt es, Nachhaltigkeitskompetenzen im Einkauf aufzubauen – neben einer engen Abstimmung mit der CSR-Abteilung, soweit diese im Unternehmen bereits vorhanden ist. Für den Einkauf ist das die Chance, sich strategisch ganz neu im Unternehmen zu positionieren.

Darüber hinaus bedarf es Transparenz in der Lieferkette: Wo befinden sich die Betriebsstätten der Lieferanten und wer ist der richtige Ansprechpartner für Nachhaltigkeit bei Lieferanten? Welche Nachhaltigkeits-Standards erfüllen die Lieferanten? Und beziehen die eigenen Lieferanten wiederum von nachhaltigen Quellen? Die Antworten haben Unternehmen heute in den meisten Fällen nicht vorliegen.

4. Wie lässt sich eine solche Transparenz über die eigenen Lieferkette erreichen?   

Ein Schlüssel zu Transparenz ist die Zusammenarbeit mit Lieferanten. Von Lieferanten müssen nicht mehr nur Informationen, die Preis oder Qualität betreffen, eingeholt werden. Es sind auch Nachhaltigkeitsinformationen erforderlich. Und das nicht nur einmalig bezüglich der Frage, wie Risiko-behaftet Lieferanten sind. Es bedarf einer kontinuierlichen Bewertung und Entwicklung von Lieferanten in Sachen Nachhaltigkeit. Viele Unternehmen scheuen den Aufwand für das Erfassen der Daten – aus Angst vor hohen Aufwänden und negativen Reaktionen der Lieferanten. Wir bei sustainabill sehen jedoch täglich, dass die Aufwände bei der Datenerfassung über unsere Cloud Plattform minimal sind – sowohl für unsere Kunden als auch für Lieferanten – und das Feedback der Lieferanten positiv ist.

5. Wie unterstützt sustainabill bei der Datenerhebung entlang der Lieferkette?   

sustainabilll unterstützt auf verschiedenen Ebenen: Für Unternehmen ist es angesichts der vielen regulatorischen Anforderungen sehr anspruchsvoll, den Umfang der erforderlichen Informationen zu definieren. Noch dazu sind die Anforderungen dynamisch, fortlaufenden kommen neue Gesetze und Standards hinzu. Nachhaltigkeitsstandards befinden sich derzeit noch ganz am Anfang. Somit muss der Umfang der Datenabfrage kontinuierlich ergänzt oder angepasst werden. Die sustainabill Cloud Plattform erhält standardisierte Selbstauskünfte zu allen relevanten Nachhaltigkeitsanforderungen. Die Fragebögen werden automatisch versendet, Daten eingeholt und ausgewertet. Neben den Informationen, welche Nachhaltigeitsanforderungen ein Unternehmen erfüllt, unterstützt sustainabill auch dabei, Transparenz in der vorgelagerten Lieferkette zu schaffen. Hier sind die Risiken mitunter am größten. Bezieht das Unternehmen Risiko-Rohstoffe, ist es unabdingbar, eine Transparenz für die Lieferketten der Rohstoffe zu schaffen.

6. Welche Chancen bietet nachhaltiges Lieferkettenmanagement, selbst wenn das eigene Unternehmen nicht vom LkSG betroffen ist?    

Zunächst einmal werden Unternehmen, die nicht unter das LkSG fallen mit hoher Wahrscheinlichkeit Reportingpflichten entsprechend der CSRD erfüllen müssen, die auch für kapitalmarktorientierte KMUs greift. Und auch das europäische Lieferkettengesetz greift für mehr Unternehmen als das LkSG, denn es gilt ab 500 Mitarbeitende – in Hochrisiko-Sektoren sogar ab 250 Mitarbeitende. Doch ganz abgesehen davon, ob Unternehmen regulatorisch betroffen sind oder nicht, gibt es viele Gründe für nachhaltiges Lieferkettenmanagement: Die größte Chance sehe ich derzeit darin, sich im Wettbewerb zu differenzieren – gerade, weil Unternehmenskunden genauso wie Konsument*innen vermehrt darauf achten. Darüber hinaus hat die Krise gezeigt, dass Unternehmen mit einer nachhaltigen Beschaffung resilienter sind, also weniger Lieferausfälle hatten. Und mit steigenden CO2-Preisen und der geplanten „Carbon Border Tax“ werden Unternehmen, die bereits heute Klimaziele für die Lieferkette umsetzen, von deutlich geringeren Kostensteigerungen betroffen sein. 

7. Inwiefern können sich Unternehmen mit sustainabill zukunftssicher aufstellen, wenn es um Nachhaltigkeitsanforderungen im Bereich der Lieferkette geht?     

Unser Versprechen an unsere Kunden ist, dass sich jetzt und in Zukunft alle Nachhaltigkeitsanforderungen an die Lieferkette mit sustainabill abdecken lassen. Bereits heute deckt die sustainabill Cloud Plattform das Thema Sorgfaltspflichten wie es das LkSG erfordert genauso ab wie das Thema Klimaschutz und Erfassung von CO2-Fußabdrücken, Biodiversität oder einfach die Frage, wo bestimmte Rohstoffe herkommen. Damit bietet die Plattform die optimale Ausgangsbasis, um auch die Reporting-Anforderungen der CSRD, das EU-Lieferkettengesetz oder das EU-Gesetz zum Stopp von Entwaldung zu erfüllen. Und natürlich, um über regulatorische Anforderungen hinaus zu gehen und sich von Wettbewerbern zu differenzieren.

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