Ab Januar 2024 betrifft die Richtlinie alle europäischen Großunternehmen sowie Unternehmen mit Sitz außerhalb Europas, die einen Umsatz von mehr als 150 Mio. Euro in der EU erzielen. KMUs sind schrittweise ab 2025 betroffen. Insgesamt fallen rund 50.000 Unternehmen in Europa unter die CSRD.
Neben detaillierten Informationen zum eigenen Geschäftsmodell und der eigenen Unternehmensstrategie erfordert die CSR-Richtlinie zusätzliche Angaben zu potenziellen Risiken entlang der Lieferkette und diesbezüglich ergriffener Maßnahmen.
Von der CSRD betroffene Unternehmen sind dazu verpflichtet, ihre Nachhaltigkeitsberichte, bis spätestens vier Monate nach Geschäftsjahresende, in einem gesonderten Abschnitt des Lageberichts zu veröffentlichen. Der Bericht muss vor der Veröffentlichung zudem extern überprüft werden.
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird durch die bestehende CSR-Richtlinie vereinheitlicht und verbindliche europäische Berichtsstandards (ESRS) eingeführt, die mit der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) und der EU-Taxonomie abgeglichen wurden. Unternehmen müssen ihren Lagebericht um eine nichtfinanzielle Erklärung erweitern. Die CSRD verankert das Konzept der doppelten Wesentlichkeit (double materiality). Das heißt, Unternehmen müssen im Reporting nicht nur Nachhaltigkeitsrisiken erfassen, die ihre ökonomische Performance betreffen, sondern auch Risiken, die darüber hinaus negative Auswirkungen auf Menschen und Umwelt haben. Dementsprechend müssen ausführliche Informationen zu Nachhaltigkeitszielen und Kennzahlen erfasst werden.
Mit der CSRD wird das Thema Nachhaltigkeit in der Lieferkette noch relevanter, da Unternehmen nun auch belastbar über die CO2-Emissionen sowie Nachhaltigkeitsrisiken in der Lieferkette berichten müssten. Mit sustainabill können Sie alle Nachhaltigkeitsaspekte in Ihrer Lieferkette ganzheitlich abdecken. Erfassen Sie mit minimalem Aufwand die erforderlichen Daten in der Lieferkette, monitoren Sie Ihre Lieferanten und erhalten Sie die erforderlichen Reporting-Kennzahlen für GRI und CSRD per Knopfdruck.
Die CSRD fordert einen Bericht über die Durchführung von Risikoanalysen sowie die Implementierung von Präventions- und Abhilfemaßnahmen. Mit sustainabill können Sie Risikoanalysen ganzheitlich und ressourcenschonend umsetzen – angefangen bei unserem Risiko-Check als Grundlage für die anschließende Risikoanalyse bis hin zur Ableitung von Präventions- und Abhilfemaßnahmen. Der Ansatz ist dabei 100% konform mit anderen Due Diligence Anforderungen wie dem LkSG oder dem UK Modern Slavery Act.
Die sustainabill Kennzahlen lassen sich nahtlos in die Reporting Lösung unseres Partners Verso einbeziehen. Über Verso lassen sich Nachhaltigkeitsdaten im gesamten Unternehmen erfassen, managen und der vollständige GRI- und CSRD-Bericht mit wenigen Klicks erstellen.
Die sustainabill Cloud Plattform ermöglicht es, Nachhaltigkeitsanforderungen wie durch das EU-Lieferkettengesetz effizient umzusetzen und ESG-Risiken ganzheitlich zu managen.
Mit der sustainabill Cloud Plattform erreichen Sie eine automatisierte Auswertung Ihrer Lieferantendaten für eine schnelle und effiziente Umsetzung aktueller und künftiger regulatorischer Anforderungen.
Die Rechtskonformität der sustainabill Cloud Plattform wurde durch die renommierte Kanzlei Taylor Wessing geprüft.
Sitz in Köln, Hosting auf der Telekom Cloud in Deutschland, höchste Datensicherheit und volle Kontrolle über die eigenen Daten für Sie und Ihre Lieferanten.
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