Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet Unternehmen dazu, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten im eigenen Geschäftsbereich und in ihren Lieferketten in (für sie) angemessener Weise zu beachten. Mit dem Prinzip der Angemessenheit erhält jedes Unternehmen den notwendigen Ermessens- und Handlungsspielraum in Bezug auf den Umfang und die Art und Weise seiner geeigneten Bemühungen erhält.
Diese Bemühungen dürfen entsprechend der 4 Angemessenheitskriterien unterschiedlich ausfallen:
1) Art und Umfang der Geschäftstätigkeit des Unternehmens
2) Das Einflussvermögen des Unternehmens auf den unmittelbaren Verursacher eines Risikos oder der Verletzung einer Pflicht
3) Die typischerweise zu erwartende Schwere und Wahrscheinlichkeit der Verletzung einer Pflicht
4) Art des Verursachungsbeitrags des Unternehmens zu dem Risiko oder der Verletzung
In diesem Webinar erläutern Dr. Martin Rothermel, Rechtsanwalt bei Taylor Wessing, und Klaus Wiesen, Head of Sustainable Supply Chain bei sustainabill – part of VERSO, wie Sie als Unternehmen angemessene und wirksame Prozesse zur Umsetzung Ihrer Sorgfaltspflichten einführen. Erfahren Sie, wie Sie die Sorgfaltspflichten in Ihrer Lieferkette Software-gestützt angehen, z.B. bei der Priorisierung von Lieferanten im Rahmen der Risikoanalyse oder bei der Maßnahmenplanung.
Referenten: Dr. Martin Rothermel, Klaus Wiesen
Das BAFA hat kürzlich einen Katalog mit den wichtigsten Fragen und Antworten für KMU und Hinweise zur Zusammenarbeit in der Lieferkette veröffentlicht. Dies soll KMU, die nicht unter das LkSG fallen, aber dennoch mit dem Gesetz in Berührung kommen, z.B. als Zulieferer eines LkSG-pflichtigen Unternehmens, helfen. Im Webinar zeigen wir Ihnen, welche Pflichten Sie in der Zusammenarbeit mit Unternehmen im LkSG-Kontext haben können und was Sie als KMU nicht leisten müssen.