Seit dem 01.01.2023 gilt das Lieferkettengesetz (LkSG) für Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitenden. Ab 2024 tritt das LkSG auch für Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitenden in Kraft. Auch kleinere Unternehmen und solche, die rein rechtlich gesehen nicht unter das LkSG fallen, müssen sich zunehmend mit den Anforderungen des LkSGs auseinandersetzen, um Kundenerwartungen zu erfüllen. Die Einhaltung des Gesetzes überwacht das BAFA, das mittlerweile eine Vielzahl an Handreichungen und Informationen veröffentlicht hat – eine Handreichung für kleine, kleinere und mittelständische Unternehmen ist in Planung.
Gerade mittelständischen und kleineren Unternehmen fällt es aufgrund begrenzter Ressourcen schwer, diese Informationsvielfalt zu durchdringen und den daraus richtigen Ansatz für das eigene Unternehmen abzuleiten.
Im Webinar mit Klaus Wiesen, CEO von sustainabill, und unserem Rechtspartner, Dr. Martin Rothermel von Taylor Wessing zeigen wir Ihnen, wie sich die Anforderungen des BAFA pragmatisch und entsprechend der rechtlichen Vorgaben für Ihr Unternehmen umsetzen lassen. Dabei sollen besonders auch kleinere und nicht-LkSG-pflichtige Unternehmen wichtige Handlungsempfehlungen erhalten im Hinblick auf die Erstellung und Bereitstellung sinnvoller Dokumente (z.B. Code of Conduct) sowie hinsichtlich der Umsetzung von LkSG-Pflichten (Risikomanagement, Risikoanalyse, Abhilfe- und Präventionsmaßnahmen, Beschwerdeverfahren, Dokumentation und Berichterstattung) erhalten.
Referenten: Dr. Martin Rothermel, Klaus Wiesen
Was die Learnings aus der BAFA Handreichung zur Angemessenheit sind
Was Sie für eine BAFA-konforme Berichterstattung beachten müssen
Wie ein ganzheitlicher und effizienter Ansatz für die Risikoanalyse aussieht
Wie Sie Präventionsmaßnahmen etablieren und Abhilfemaßnahmen auf den Weg bringen
Wie mittelständische und kleinere Unternehmen das LkSG zusammen mit sustainabill effizient und zukunftssicher umsetzen