Rat und EU-Parlament konkretisieren CSR-Berichtspflicht

Die grundsätzliche Ausrichtung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wurde durch den Entwurf der EU-Kommission im April 2021 bereits festgelegt. Diesbezüglich haben sich Rat und EU-Parlament, im Juni 2022, vorläufig auf einen finalen Richtlinientext einigen können. Wir fassen die wichtigsten Punkte der aktuellen Version zur CSR-Berichtspflicht im Vergleich zum ursprünglichen Richtlinienvorschlag für Sie zusammen.

Was sieht der aktuelle CSRD-Entwurf vor?

Standardisierte Nachhaltigkeitsberichte

Die CSRD-Richtlinie, als Nachfolger der Non-financial Reporting Directive (NFRD), verpflichtet Großunternehmen sowie kleine und mittlere kapitalmarktorientierte Unternehmen (börsennotierte KMU) zukünftig dazu, standardisierte Nachhaltigkeitsberichte zu veröffentlichen. Dabei soll die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) für die Festlegung europäischer Standards sorgen.

Zertifizierungspflicht für Nachhaltigkeitsberichte

Zudem gab der Europäische Rat bekannt, dass der Richtlinientext eine Zertifizierungspflicht für Nachhaltigkeitsberichte vorsieht. Unternehmen sind dann dazu verpflichtet, ihre Berichte in einem gesonderten Abschnitt des Lageberichts zu veröffentlichen. Dadurch wird der Zugang zu Informationen erheblich verbessert. Aber auch Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union können im Zuge der CSRD zukünftig zu einem Bericht hinsichtlich ihrer ESG-Auswirkungen verpflichtet werden.

Änderung der Befreiungsmöglichkeiten

Zusätzlich sieht der aktuelle Entwurf zur CSR-Berichtspflicht eine Änderung an den bislang vorhandenen Berfreiungsmöglichkeiten vor. Demnach sollen kapitalmarktorientierte Tochterunternehmen zukünftig nicht mehr von der Berichtspflicht ausgeschlossen sein.

Schrittweise Einführung der neuen CSRD-Richtlinien ab 01. Januar 2024

Der Richtlinienentwurf sieht eine stufenweise Einführung der neuen Regeln vor:

  • Ab 01. Januar 2024: CSRD gilt für Unternehmen, die auch unter bisherige Berichtspflicht (NFRD) fallen
  • Ab 01. Januar 2025: Alle anderen Großunternehmen werden berichtspflichtig
  • Ab 01. Januar 2026: Auch börsennotierte KMUs innerhalb der EU, sowie kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen von der CSRD betroffen. Dabei berücksichtigt die aktuelle Richtlinie die Besonderheiten börsennotierte KMUs. Laut Rat sollen diese durch eine Ausnahmeregelung bis 2028 nicht zur Berichtserstattung verpflichtet sein.

Neue CSR-Berichtspflicht betrifft zehntausende Unternehmen

Laut Schätzungen des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), sollen von der neuaufgelegten Berichtspflicht europaweit circa 50.000 Unternehmen, davon rund 15.000 in Deutschland, betroffen sein.

Der vorläufige Richtlinientext muss noch vom Rat und dem Europäischen Parlament formell verabschiedet werden bevor er in Kraft tritt. In diesem Zuge wird er auch dem Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) zur Billigung vorgelegt.

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